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BGH, 27.01.2009 - 5 StR 574/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 256 Abs. 1 StPO; § 261 StPO; § 238 Abs. 2 StPO
Attest (Urkunde; Vernehmungsbehelf); unzulässige Verfahrensrüge (fehlender Vortrag der Umstände der Verwendung einer Urkunde in der Hauptverhandlung); Inbegriff der Hauptverhandlung; Entscheidung des Gerichts nach Beanstandung einer Anordnung des Vorsitzenden - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verlesung eines Attests i.R.e. zeugenschaftlichen Vernehmung der Geschädigten als Verfahrensmangel
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 136
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.08.1992 - 1 StR 422/92
Verlesen eines Attestes zum Zweck des Vorhalts an den Angeklagten bei alleiniger …
Auszug aus BGH, 27.01.2009 - 5 StR 574/08
Ohne dieses Vorbringen kann der Senat aber nicht prüfen, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, weil auch denkbar ist, dass das Attest nur als Vernehmungsbehelf gedient hat und nicht ein zu verlesendes Beweismittel gewesen ist (vgl. BGHR StPO § 256 Abs. 1 Verlesung 1 und StPO § 247 Abwesenheit 10, 26).
- OLG Celle, 15.07.2013 - 31 Ss 24/13
Rechtmäßigkeit der Verlesung des Vermerks eines Polizisten in der …
Dieser Vortrag war erforderlich, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Verlesung die Vernehmung des Zeugen nur ergänzt oder im Sinne des § 250 Satz 2 StPO ersetzt worden ist (vgl. BGH StraFo 2009, 152; NStZ 1995, 609;… Meyer-Goßner § 250 Rn. 12).